Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17506
OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98 (https://dejure.org/1998,17506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1998 - 15 W 69/98 (https://dejure.org/1998,17506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1998 - 15 W 69/98 (https://dejure.org/1998,17506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,17506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 15 Abs. 1 S. 1, GBO §§ 15, 29 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1
    Anweisung an den Notar, einen durch seine Büroangestellte als Bevollmächtigte gestellten Grundbucheintrag zurückzunehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.06.1998 - 3Z BR 97/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verwertung eines fachpsychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
    12. Notarrecht - Verfahrensbeteiligung des Notars im Beschwerdeverfahren, Pflicht zum Vollzug eines Vertrages (BayObLG, Beschluß vom 4.6. 1998- 3Z BR 97/98 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GG Art. 103 BeurkG § 53 BNotO § 15 1. Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein fachpsychiatrisches Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet worden ist, in der Entscheidung über eine Beschwerde zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten verwertet wird, ohne daß dieser Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
  • BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97

    Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
    Die Beschwerde ist aber auch gegen die angekündigte Vornahme einer Amtshandlung zulässig ( BayObLGZ 1998, 6 = FGPrax 1998, 78 m.w.N. = DNotZ 1998, 646 = MittRhNotK 1998, 177).
  • OLG Hamm, 29.01.1990 - 15 W 483/89

    Verwaltung von Treuhandgeldern durch Notar; Auszahlung der Treuhandbeiträge;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
    tätigkeit des Notars diese nicht durch eine nachträgliche Anweisung auf dem Beschwerdeweg korrigiert werden kann (vgl. Arndt/Lerch/Sandkühler, a.a.O., § 15 BNotO , Rn. 86; Senat OLGZ 1990, 291, 295 = DNotZ 1991, 686 zur Auszahlung von Geldern von dem Notaranderkonto).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht