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OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Antragsrücknahme durch Urkundsnotar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.06.1998 - 3Z BR 97/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verwertung eines fachpsychiatrischen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
12. Notarrecht - Verfahrensbeteiligung des Notars im Beschwerdeverfahren, Pflicht zum Vollzug eines Vertrages (BayObLG, Beschluß vom 4.6. 1998- 3Z BR 97/98 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GG Art. 103 BeurkG § 53 BNotO § 15 1. Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein fachpsychiatrisches Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet worden ist, in der Entscheidung über eine Beschwerde zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten verwertet wird, ohne daß dieser Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. - BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97
Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
Die Beschwerde ist aber auch gegen die angekündigte Vornahme einer Amtshandlung zulässig ( BayObLGZ 1998, 6 = FGPrax 1998, 78 m.w.N. = DNotZ 1998, 646 = MittRhNotK 1998, 177). - OLG Hamm, 29.01.1990 - 15 W 483/89
Verwaltung von Treuhandgeldern durch Notar; Auszahlung der Treuhandbeiträge; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1998 - 15 W 69/98
tätigkeit des Notars diese nicht durch eine nachträgliche Anweisung auf dem Beschwerdeweg korrigiert werden kann (…vgl. Arndt/Lerch/Sandkühler, a.a.O., § 15 BNotO , Rn. 86; Senat OLGZ 1990, 291, 295 = DNotZ 1991, 686 zur Auszahlung von Geldern von dem Notaranderkonto).